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Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten.
Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV zu Hause leben können (in Kraft ab 1. Januar 2012).
Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben somit volljährige Versicherte, wenn sie:
Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Versicherte Personen, die im Heim wohnen, jedoch beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen.
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