Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

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Wie lange besteht der Anspruch auf Hilflosenentschädigung?

Solange die Hilfe Dritter nötig ist.

Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung kann bereits nach der Geburt entstehen und endet mit dem Tod. Auch nach Erreichen des AHV-Alters besteht also der Anspruch auf Hilflosenentschädigung im Rahmen der AHV weiter.

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