Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Nach Versicherungsdauer und Einkommen.
Zur Berechnung des IV-Rentenbetrags wird das gleiche System wie bei den AHV-Renten angewendet: Ausschlaggebend ist, wie lange die behinderte Person versichert und wie hoch ihr durchschnittliches Einkommen war. Die ausbezahlten Beträge der IV-Renten sind gleich hoch wie diejenigen der AHV. Die maximale Rente ist doppelt so hoch wie die minimale Rente.
Der Invaliditätsgrad bestimmt die Rente:
| Invaliditätsgrad in % | Rente |
| ab 40 % | Viertelsrente |
| ab 50 % | Halbe Rente |
| ab 60 % | Dreiviertelsrente |
| ab 70 % | Ganze Rente |
Ende Inhaltsbereich