Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

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Wer ist bei der IV versichert?

Alle, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.

Obligatorisch bei der IV versichert sind

  • alle Personen, die in der Schweiz wohnen, und
  • alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind.

Freiwillig bei der IV versichern können sich

  • Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, der EU oder von EWR-Staaten, sofern sie ausserhalb dieser Länder wohnen.

Invalidität im Sinne der IV
Die IV definiert Invalidität als eine durch körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. im Haushalt) zu betätigen.

Diese Unfähigkeit muss bleibend sein oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) dauern. Es spielt jedoch keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.

Invalidität besteht also unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es liegt ein Gesundheitsschaden vor,
  • es besteht eine bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen, und
  • die Erwerbsunfähigkeit ist durch den Gesundheitsschaden verursacht.

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