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Alle, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
Obligatorisch bei der IV versichert sind
Freiwillig bei der IV versichern können sich
Invalidität im Sinne der IV
Die IV definiert Invalidität als eine durch körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. im Haushalt) zu betätigen.
Diese Unfähigkeit muss bleibend sein oder längere Zeit (mindestens ein Jahr) dauern. Es spielt jedoch keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.
Invalidität besteht also unter folgenden Voraussetzungen:
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