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Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft. Dieses gibt einen nationalen Rahmen vor, nach dem die Kantone ihre Gesetzgebung auszurichten haben.
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Per 1. Januar 2013 werden alle Selbständigerwerbenden in der Schweiz obligatorisch dem FamZG unterstellt. Sie werden somit anspruchsberechtigt aber auch beitragspflichtig. Die Selbständigerwerbenden müssen sich im Kanton ihres Geschäftssitzes zwingend einer Familienausgleichskasse anschliessen.
Für die Familienzulagen in der Landwirtschaft bleibt das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) als Spezialgesetz weiter bestehen.
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