Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

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Sie sind wohnhaft in der Schweiz

Auszüge aus dem IK können :

a) bei den kontoführenden AHV-Ausgleichskassen, die im Versicherungsausweis AHV/IV mit ihrer Nummer eingetragen sind, verlangt werden, oder

b) irgend eine Ausgleichskasse kann beauftragt werden, für die versicherte Person sämtliche Kontoauszüge zu beschaffen

Kontoauszüge sind kostenlos.

Wählen Sie bitte aus der nachstehenden Liste diejenige Ausgleichskasse aus, bei welcher Sie die Kontenauszüge bestellen wollen:


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AHV - IV
 | Rechtliche Grundlagen
http://www.ahv-iv.info/andere/00271/00276/index.html?lang=de