Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

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Wann werden Hilflosenentschädigungen ausgerichtet?

Bei Pflegebedarf durch Drittpersonen.

Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen, vorausgesetzt
  • sie sind in leichtem*, mittlerem oder schwerem Grade hilflos,
  • die Hilflosigkeit hat ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert und
  • es besteht kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung.

Hat eine hilflose Person bereits eine Hilflosenentschädigung der IV bezogen, so wird ihr die Entschädigung mindestens im bisherigen Betrag weiter gewährt.

Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt nicht von Einkommen und Vermögen sondern vom Grad der Hilflosigkeit ab.

Hilflosigkeit
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.


* Im Rahmen der ab 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuordnung der Pflegefinanzierung kann neu ein Anspruch auf eine leichte Hilflosenentschädigung der AHV für zu Hause lebende Personen im AHV-Rentenalter entstehen.


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