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Bei Pflegebedarf durch Drittpersonen.
Hat eine hilflose Person bereits eine Hilflosenentschädigung der IV bezogen, so wird ihr die Entschädigung mindestens im bisherigen Betrag weiter gewährt.
Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt nicht von Einkommen und Vermögen sondern vom Grad der Hilflosigkeit ab.
Hilflosigkeit
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
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