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Beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt erst am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.
Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
Eine Frau, die am 17. Juni 1948 geboren wurde, erhält folglich ihre erste ordentliche Altersrente ab 1. Juli 2012 und ein Mann mit dem gleichen Geburtsdatum ab 1. Juli 2013.
Kinderrente
Der Anspruch auf eine Kinderrente zur Altersrente besteht generell für Söhne und Töchter,
Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen.
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