-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Ja, die Beitragspflicht besteht weiter.
Wer bereits das ordentliche Rentenalter erreicht hat, aber weiter erwerbstätig ist, muss weiterhin Beiträge bezahlen.
Für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner existiert jedoch ein Freibetrag, auf den keine Beiträge zu entrichten sind.
Ende Inhaltsbereich