Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

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Müssen erwerbstätige Rentner und Rentnerinnen auch Beiträge bezahlen?

Ja, die Beitragspflicht besteht weiter.

Wer bereits das ordentliche Rentenalter erreicht hat, aber weiter erwerbstätig ist, muss weiterhin Beiträge bezahlen.

Für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner existiert jedoch ein Freibetrag, auf den keine Beiträge zu entrichten sind.


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AHV - IV
 | Rechtliche Grundlagen
http://www.ahv-iv.info/ahv/00159/00175/index.html?lang=de