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Je nach Status ist dies unterschiedlich geregelt.
Erwerbstätige entrichten Beiträge ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Für Personen im Rentenalter gelten besondere Bestimmungen.
Nichterwerbstätige entrichten Beiträge ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
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